Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG
dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern
unentgeltlich zurückzunehmen:
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial
verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die
Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch
die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der
Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt
werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der
tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.