Schulbuchnachlässe sind im Buchpreisbindungsgesetz in § 7 Abs. 3 abschließend geregelt und damit gesetzlich verpflichtend:
Bei Sammelbestellungen für Schulbücher von Schulen der öffentlichen Hand oder mit Status staatlicher Ersatzschulen gewähren wir folgende Nachlässe:
bei einem Auftrag im Gesamtwert bis zu 25.000 €
mehr als 10 Stück gleicher Artikel
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8 % Nachlass
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mehr als 25 Stück gleicher Artikel
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10 % Nachlass
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mehr als 100 Stück gleicher Artikel
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12 % Nachlass
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mehr als 500 Stück gleicher Artikel
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13 % Nachlass
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bei einem Auftrag im Gesamtwert von
mehr als 25.000 €
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13 % Nachlass
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mehr als 38.000 €
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14 % Nachlass
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mehr als 50.000 €
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15 % Nachlass
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Für Schulbuchaufträge im Rahmen eigener Anschaffungsbudgets tritt an die Stelle der Staffel ein pauschaler Nachlass von 12% für Sammelbestellungen.
Die beiden Nachlassregelungen sind nicht kombinierbar (kein Springen zwischen der Staffel-Regelung und der 12 %-Regel) möglich.