Entsorgungsinformationen
Verpackungshinweise
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Entsorgungshinweis
Die richtige Entsorgung von Elektroaltgeräten, Batterien und Akkus und was Sie dabei wissen sollten.
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte, von denen Sie sich entledigen möchten, als Altgeräte bezeichnen, dann ist es wichtig, dass Sie diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall an Sammel- oder Rückgabestellen geben. Sie können das Onlineverzeichnis "Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen" nutzen, um entsprechende Stellen für die Entsorgung zu finden. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe an eine Sammel- oder Rückgabestelle davon getrennt werden. Bitte trenne Altgeräte (insbesondere Computer und Smartphones), die häufig sensible personenbezogene Daten enthalten, eigenverantwortlich von diesen Daten, bevor Sie sie entsorgen. Das auf Elektro- und Elektronikgeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Altgerät handelt, das getrennt an Sammel- oder sonstige Rückgabestellen abgegeben werden muss (siehe ersten Punkt).
Die Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten mit untenstehendem Symbol weist auf die vom Hausmüll getrennt zu erfolgende Entsorgung hin.
Batterien und Akkus
Das auf Batterien abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass es als Altbatterie getrennt an Sammel- oder sonstige Rückgabestellen zu geben ist (siehe oben 2). Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Hg" für Quecksilber, "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei.
- Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt und die menschliche Gesundheit schädigen können. Zudem enthalten Altbatterien wichtige und wiederverwertbare Rohstoffe. Deshalb ist es wichtig, Altbatterien nicht im Hausmüll zu entsorgen, sondern sie über die dafür vorgesehenen Sammel- oder Rückgabestellen zu bringen. Durch die getrennte Entsorgung wird das Risiko von Umwelt- und Gesundheitsschäden vermieden und gleichzeitig zur Ressourcenschonung beigetragen
- Batterien und Akkus, von denen Sie sich entledigen möchten, werden als Altbatterien bezeichnet. Als Besitzer dieser Altbatterien müssen Sie sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall an Sammel- oder Rückgabestellen geben, um eine fachgerechte Entsorgung sicherzustellen.
- Altbatterien, die der Art entsprechen, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, und in der Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen, können Sie auch an folgender Adresse unentgeltlich abgeben oder ausreichend frankiert dorthin senden: Erstling GmbH Plauener Straße 163-165, 13053 Berlin
Die Kennzeichnung von Batterien und Akkus mit untenstehendem Symbol weist auf die vom Hausmüll getrennt zu erfolgende Entsorgung hin. Sind daneben die chemischen Zeichen Hg, Cd, Pb angebracht, ist hiermit ausgedrückt, dass die entsprechenden Grenzwerte überschritten sind.